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Das Solarspitzengesetz – Welche Regelungen gelten für neue PV-Anlagen?

Im WebSeminar werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes kurz vorgestellt und eingeordnet. 

PV-Zaun in Oberalteich
Bild: C.A.R.M.E.N. e.V.

Für die Photovoltaik kam es durch das als „Solarspitzengesetz“ bekannte Änderungsgesetz zu einigen Neuerungen. Ein wichtiger Punkt betrifft beispielsweise das Aussetzen der EEG-Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Betroffen sind neue PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar in Betrieb genommen werden. Auch für die gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten oder den Einsatz von Stromspeichern hält das Gesetz einige Neuregelungen bereit.

Im C.A.R.M.E.N.-WebSeminar „Das Solarspitzengesetz – Welche Regelungen gelten für neue PV-Anlagen?“ werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes kurz vorgestellt und eingeordnet. Über den Chat besteht die Möglichkeit, eigene Fragen an die C.A.R.M.E.N.-Referenten Julian Müller und Alois Hadeier zu richten.

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