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Mit Blick auf das Ziel einer klimaneutralen, möglichst unabhängigen Energieversorgung in Deutschland bis 2045 ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung notwendig. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt und verursacht dadurch einen Großteil des deutschen CO2-Ausstoßes. Um die Wärmewende in Deutschland in Schwung zu bringen, wurde Ende 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet.
Beide Gesetze sind am 01.01.2024 in Kraft getreten und somit liegen die kommenden Anforderungen an Gebäudeeigentümer nun auf dem Tisch. Die Übergangsfristen für Bestandsgebäude sind eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und entsprechen den Fristen, innerhalb derer Kommunen ihre Wärmeplanung durchzuführen haben. Damit soll der Bevölkerung Zeit und Planungssicherheit eingeräumt werden. Erst wenn bekannt ist, welche energetische Infrastruktur es zukünftig in einem Gebiet geben wird, müssen sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer für ein GEG-konformes Heizsystem entscheiden.
Die Berichterstattung über die neue Gesetzeslage hat bei vielen zu einer Verunsicherung darüber geführt, was noch erlaubt ist und wie der Einzelne die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat. In diesem C.A.R.M.E.N.-WebSeminar von Annemarie Bruckert und Daniela Probst geht es darum, was die Gesetze für den Einzelnen bedeuten und welche Erfüllungsoptionen dafür zur Verfügung stehen.